gültig ab 1. Mai 2022
Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge und Aufnahmegebühren wie folgt zu zahlen:monatlich | 1/4 jährlich | |
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Kinder und Jugendliche unter 21. Jahre | 11,50 € | 34,50 € |
Erwachsene ab dem 21. Geburtstag | 14,00 € | 42,00 € |
Ehepaare | 25,50 € | 76,50 € |
Ehepaare mit mind. 1 Kind < 21 Jahren ... oder Elternteil mit mind. 2 Kindern < 21 Jahren ...oder Drei oder mehr Kinder einer Familie < 21 Jahren |
28,00 € | 84,00 € |
Rentner (auf Antrag mit Ausweis) | 10,00 € | 30,00 € |
Rentner Ehepaare | 19,00 € | 57,00 € |
Aufnahmegebühr | einmalig | 11,00 € |
Grundwehr- und Zivildienstleistende zahlen auf Antrag den Beitrag für
Jugendliche.
Studenten, die den vollen Beitrag bezahlen, erhalten auf Antrag für
das laufende Geschäftsjahr die Differenz zwischen Erwachsenen- und
Jugendbeitrag am Ende eines Kalenderjahres erstattet.
Studienbescheinigungen (Jan. bis Dez.) sind vorzulegen. Ehrenmitglieder
sind beitragsfrei.
Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich im Voraus zu entrichten.
Die
Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Monats in dem der Aufnahmeantrag
gestellt wird
Die Beiträge werden grundsätzlich per Lastschrift bei der
Bank eingezogen.
Beitragspflicht besteht bis zum Ende der satzungsmäßigen
Mitgliedschaft.
Mit dem Aufnahmenantrag ist dem Verein eine Einzugsermächtigung
zu erteilen.
Rückständige Beiträge sind mit den jeweils banküblichen Sätzen
zu verzinsen.
Nach der Satzung ist der freiwillige Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres
(31.12.) zulässig. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, sonst verlängert
sich die Mitgliedschaft automatisch.
Die schriftliche Kündigung muß der
Geschäftsstelle rechtzeitig, aber spätestens zum 30.9. vorliegen.
Bei
eingegangener fristgerechter Kündigung sind die Beträge bis zum 31.12.
des Jahres noch fällig.
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